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meint Musik / Filme / Software runterladen – wann ist was strafbar? Schwieriges Thema:…also, wer ohne Zustimmung des Rechteinhabers aus dem Internet etwas herunterlädt, befindet sich erst mal in einer Grauzone. Jeder Film, jede Musik, jede Datei im Internet hat einen Urheber, ist deswegen auch urheberrechtlich geschützt. Und bei urheberrechtlichen Verstößen ploppt das Strafrecht auf. D. h. wenn der Urheber nicht zugestimmt hat, dann kann man sich strafbar machen. Die Zustimmung erteilt der sog. Rechteinhaber, indem er vertraglich ein Nutzungsrecht, eine Lizenz einräumt. Es gibt aber auch nach dem deutschen Urheberrecht sog. gesetzliche Nutzungsrechte. D. h. kauft man über iTunes beispielsweise Filme, Musik oder Software, dann erwirbt man eine sog. Lizenz, damit die Berechtigung zum Runterladen. Ein Nutzungsrecht gibt es auch beim Herunterladen von Freeware.

Was ist mit der CD, die ich brenne? Da gibt es grundsätzlich mal keine vertragliche Lizenzgewährung dafür. Bestimmte urheberrechtlich geschützte Werke, wie Musik oder Filme, darf der Privatnutzer vervielfältigen und nutzen, er darf also auch downloaden. Downloaden darf ich aber nur, was nicht software und Datenbanken zum Gegenstand hat. Dann gilt etwas anderes. Diese Nutzungsmöglichkeiten für den Privatnutzer sind eingeschränkt worden durch den Gesetzgeber in letzter Zeit. Die Privatkopie ist dann nicht mehr zulässig, wenn das zum Download zur Verfügung gestellte Original offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Genauer hat sich dazu der Gesetzgeber nicht ausgelassen. Es ist also alles auslegbar. Man kann davon ausgehen, dass ein kostenloser Download neuer Musikstücke oder Kinofilme in der Regel nicht erlaubt ist, das gleicht gilt für den Download von Musik von Webseiten, auf denen man von Internetradios aufgenommene Musiktitel als MP3 herunterladen kann. Klar auch, dass es nicht erlaubt ist, von einem internationalen Server kostenlose Software runterzuladen, die bei uns normalerweise Geld kostet.

Was ist, wenn die Werke nicht brandaktuell sind? Das ist strittig, wie der Jurist sagt. Wenn es offensichtlich rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt wurde, dann ja. Aber wann ist schon mal was „offensichtlich rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt“? Vorsicht auch bei der Nutzung von WLAN. Jeder Betreiber eines WLAN kann mitverantwortlich sein, wenn dessen WLAN Anschluss zu einem rechtswidrigen Download genutzt wird! Das lässt sich vermeiden, in dem man das WLAN mit einem Passwort schützt.

Was passiert beim rechtswidrigen Download? Geldstrafe bis zu 3 Jahren Gefängnisstrafe und zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber. Strafrechtlich sieht das so aus, dass die Staatsanwaltschaft die Sachen verfolgt, wenn es gewerbliches Ausmaß hat. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat uns mitgeteilt, dass sie das tut ab etwa 200 illegal zur Verfügung gestellten oder heruntergeladenen Titeln.