Pfefferspray

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Ich hatte ein Pfefferspray einstecken ….Nachdem es immer wieder vorkommt, dass man ein Pfefferspray zu Verteidigungszwecken mit sich führt, stellt man uns oft die gleiche Frage: ist das strafbar? Zunächst gilt mal, dass das Pfefferspray an sich nicht unter das Waffengesetz fällt, a b e r man damit sehr wohl eine Straftat begehen kann, beispielsweise wenn man es bei einer Körperverletzung benutzt (dann gilt es als gefährliches Werkzeug) und das ganze führt dazu, dass es dann eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten aufwärts gibt!

Mega streng? Stimmt, auch der Bundesgerichtshof hatte Bedenken. Es soll darauf ankommen, ob man

1. im Zeitpunkt der Tat überhaupt noch daran gedacht hat, daß man ja das Pfefferspray einstecken hat und
2. den Vorsatz dafür hat, damit auch ein Delikt zu begehen. Hat man das Pfefferspray in der Jackentasche vergessen und es eigentlich nur zur Selbstverteidigung bei sich und vergisst es beim Kaugummiklau (siehe Beispiel unten) komplett, dann bleibt es beim reinen normalen Diebstahl des Kaugummiklaus mit der Möglichkeit auf Geldstrafe, und nicht Freiheitsstrafe.

  • Problematisch ist das “mit sich führen eines Pfeffersprays” dann, wenn man z. B. einen Raub begeht oder einen Diebstahl. Da führt nämlich das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs zu richtig viel Strafe (da würde das Dabeihaben eines Pfeffersprays, z. B. wenn man gerade einen Kaugummi klaut, dazu führen, dass man hier auch mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten rechnen muss).
  • Problematisch weiter, bei sich führen eines Pfeffersprays beim Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge – löst grundsätzlich die Mindeststrafe von 5 Jahren aus.