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[vc_wp_text title="NederObert Rechtslexikon - Ein Versuch" text="Immer wieder kommt es vor, dass wir, die Juristen, unseren Sprachschatz fast selbstverständlich verwenden. Wir merken dabei garnicht mehr, das wir in einer eigenen Sprache reden. Deshalb versuchen wir, die gängigsten Begriffe aus dem Strafrecht hier etwas einzudeutschen und eine Art ”Gehhilfe” (oder besser Versteh-Hilfe) für unsere Mandanten zu schaffen. Achtung Juristen: Wir wollen mit dieser Seite auch keine neues schlaues Strafverteidigerhandbuch schaffen – da gibt es bereits Unmengen davon (und seltsamerweise führt das nicht zur besseren Qualität der Verteidigungen). Aus diesem Grund vermeiden wir auch Angaben von Gesetzesstellen (wo steht was) und Entscheidungen der Gerichte. Wir Juristen wissen ja, wo alles steht und wer was entschieden hat, aber für uns ist diese Seite auch nicht gedacht. Sollten Sie bei Durchsicht bestimmte Worte vermissen, deren Bedeutung Ihnen schon immer auf der Seele lag, so schicken Sie uns ein email, wir werden die Liste dann ergänzen. Sie werden sehen, wir arbeiten an sich ständig an der Erweiterung und Verbesserung speziell auch dieser Seite."]

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